Musterklauseln & Standardvertragsklauseln zum EU Data Act (B2B)

Illustration: EU Data Act – Mustervertragsbedingungen und Standardvertragsklauseln (Artikel-Titelbild)

UPDATE: Die Europäische Kommission hat auf Grundlage der Arbeiten der eingesetzten Expertengruppe eine Empfehlung zu nicht-verbindlichen Standardvertragsklauseln für Cloud-Computing-Verträge veröffentlicht (vgl. EU-Kommission).

Die Umsetzung des EU Data Act stellt Unternehmen nach wie vor vor erhebliche Herausforderungen. Neben den gesetzlichen Vorgaben selbst hat eine Expertengruppe für die EU-Kommission inzwischen praktische Hilfestellungen für den B2B-Kontext veröffentlicht: Mustervertragsbedingungen („Model Contractual Terms“, MCTs) und Standardvertragsklauseln („Standard Contractual Clauses“, SCCs). Da diese Vorlagen bislang kaum bekannt sind, folgt ein kurzer Überblick.

Hintergrund

Der Data Act verfolgt das Ziel, den Zugang zu und die Nutzung von Daten in der Europäischen Union fairer, transparenter und innovativer zu gestalten. Seit dem 12. September 2025 gelten zahlreiche Verpflichtungen für Hersteller bzw. Dateninhaber vernetzter Produkte/verbundener Dienste, für Cloud-Anbieter und für Datenempfänger. Verträge, die bisher individuell und oft sehr unterschiedlich ausgestaltet waren, sollen durch klarere Rahmenbedingungen harmonisiert werden.

Artikel 41 Data Act verpflichtet die Europäische Kommission, nicht bindende Vertragsmuster zu veröffentlichen. Vorbereitend hat eine von der Kommission eingesetzte Expertengruppe entsprechende Entwürfe bereits am 14. März 2025 vorgestellt. Diese Dokumente sollen Marktakteuren Orientierung geben, ohne selbst Rechtsnormen zu begründen.

Inhalte der Modellklauseln
Model Contractual Terms (MCTs)

  • Vereinbarungen zwischen Dateninhabern und Nutzern eines vernetzten Produkts oder Dienstes,
  • Verträge zwischen Nutzern und Dritten, an die Daten weitergegeben werden,
  • Regelungen für die direkte Datenbereitstellung vom Dateninhaber an einen Datenempfänger,
  • Vereinbarungen für ein freiwilliges Datenteilen über gesetzliche Mindestpflichten hinaus.

Typische Themen: Definition der betroffenen Daten, Datenqualität und -formate, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Fristen zur Bereitstellung sowie Vergütungsaspekte für die Datenbereitstellung.

Standard Contractual Clauses (SCCs)

Die SCCs richten sich insbesondere an Cloud- und Datenverarbeitungsdienste. Sie adressieren u. a. den Wechsel des Anbieters („switching“), Regelungen zur Vertragsbeendigung, zu Datensicherheit und Geschäftskontinuität sowie Haftung. Ziel ist ein fairer, transparenter Ausstieg aus Vertragsverhältnissen und die Vermeidung von „Lock-in“.

Bedeutung für Unternehmen

Die Vorlagen sind freiwillig und nicht bindend, können die Vertragsgestaltung jedoch deutlich erleichtern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einer klaren Struktur, die zentrale Anforderungen des EU Data Act bereits berücksichtigt.

Offen bleibt u. a. die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - etwa der „angemessenen Vergütung“ für die Datenbereitstellung gegenüber Dritten. Zudem sind Schnittstellen zum Datenschutzrecht, zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und zum Wettbewerbsrecht im Einzelfall sorgfältig zu bewerten.

Ausblick

Mit MCTs und SCCs liegt ein erster praktikabler Werkzeugkasten vor. Verbindliche Empfehlungen der Europäischen Kommission werden bis spätestens Herbst 2025 erwartet. Bis dahin bieten die Dokumente der Expertengruppe eine wichtige Orientierungshilfe, um die Vorbereitung auf den EU Data Act zielgerichtet voranzutreiben.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

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